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Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen an Gewässern


Dieser digitale Antrag befindet sich in einer Testphase.

Leistungsbeschreibung

Bei Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Dies gilt nur für bauliche Anlagen, die keiner sonstigen behördlichen Zulassung (z.B. bau- oder bergrechtliche Genehmigung) bedürfen.

Die Genehmigung kann mit  Nebenbestimmungen (z.B. Auflagen und Bedingungen) erteilt werden.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn das Vorhaben den Wasser- oder Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder sonstige Belange des Wohls der Allgemeinheit wesentlich beeinträchtigt.

Keiner wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen Anlagen, die der erlaubnispflichtigen Benutzung, der Unterhaltung oder dem Ausbau des Gewässers dienen.

Für die Beantragung der Verrohrung eines Gewässers benötigen Sie:

  • Lageplan
  • Querschnittsskizze (Die Vorlage dafür finden Sie nach erfolgter Anmeldung in der rechten Spalte unter Links & Onlinedienste)
  • ggfs. Einverständniserklärung des Mit-/Eigentümers

Für die Beantragung einer Gewässerkreuzung benötigen Sie:

  • Lageplan
  • Querschnittsskizze (Die Vorlage dafür finden Sie nach erfolgter Anmeldung in der rechten Spalte unter Links & Onlinedienste)
  • ggfs. Einverständniserklärung des Mit-/Eigentümers