Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen an Gewässern
Wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlagen an Gewässern
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Leistungsbeschreibung
Bei Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen und Gebäuden an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich wird eine wasserrechtliche Genehmigung benötigt. Dies gilt nur für bauliche Anlagen, die keiner sonstigen behördlichen Zulassung (z.B. bau- oder bergrechtliche Genehmigung) bedürfen.
Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen (z.B. Auflagen und Bedingungen) erteilt werden.
Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn das Vorhaben den Wasser- oder Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder sonstige Belange des Wohls der Allgemeinheit wesentlich beeinträchtigt.
Keiner wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen Anlagen, die der erlaubnispflichtigen Benutzung, der Unterhaltung oder dem Ausbau des Gewässers dienen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung der Verrohrung eines Gewässers benötigen Sie:
- Lageplan
- Querschnittsskizze (Die Vorlage dafür finden Sie nach erfolgter Anmeldung in der rechten Spalte unter Links & Onlinedienste)
- ggfs. Einverständniserklärung des Mit-/Eigentümers
Für die Beantragung einer Gewässerkreuzung benötigen Sie:
- Lageplan
- Querschnittsskizze (Die Vorlage dafür finden Sie nach erfolgter Anmeldung in der rechten Spalte unter Links & Onlinedienste)
- ggfs. Einverständniserklärung des Mit-/Eigentümers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -).