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Infektionsschutzmeldung


Für die Vermeidung der Weiterverbreitung von Infektionen innerhalb der Bevölkerung benötigt das Gesundheitsamt Ihre Hilfe.

Im Infektionsschutzgesetz sind einige Erkrankungen gemäß §6 durch Ihren Arzt und Erregernachweise gemäß §7 durch das untersuchende Labor an das Gesundheitsamt zu melden.  

Sobald dem zuständigen Gesundheitsamt eine Meldung vorliegt, benötigt es weitere Informationen, dafür nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu den betroffenen Personen auf. Zum einen dient dieses Vorgehen zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Infektionen innerhalb der Bevölkerung und zum anderen zur Übermittlung gewisser Daten an die zuständige Landesbehörde und an das Robert-Koch-Institut. 

Da eine Telefonnummer der betroffenen Person zur Kontaktaufnahme oft nicht vorliegt, werden diese über den Postweg kontaktiert.

Zur Vereinfachung besteht für Sie nun die Möglichkeit eine Online-Abfrage unter Angabe des Fallkennzeichen durchzuführen. Hier werden relevante Informationen zur vorliegenden Meldung erfragt. Sollten sich nach Einreichen des Formulars Rückfragen ergeben kontaktiert Sie das Gesundheitsamt telefonisch.