Prostitutionsfahrzeug - Bereitstellung
Prostitutionsfahrzeug - Bereitstellung
Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Leistungsbeschreibung
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Ordnungsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betriebskonzept
- weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Bemerkungen
Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung