Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges, Erlaubnis
Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges, Erlaubnis
Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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