Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
eine Prostitutionsstätte betreibt,
ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Betriebskonzept
weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
bei einer natürlichen Person:
Name,
Geburtsdatum und
Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
Name der Firma,
Anschrift,
Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
Sitz der Firma.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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