Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Ordnungsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
ggf. Personalausweis oder Reisepass
ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
ggf. Handwerkskarte
ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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