Leistungsbeschreibung


Hier besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug anzumelden oder zuzulassen, ohne eine Zulassungsbehörde besuchen zu müssen.

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Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Die Nutzung des Online-Portals ist kostenlos.

Für die Dienstleistungen der KfZ-Zulassungsstelle gelten gesonderte Gebühren.