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Leistungsbeschreibung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers/einer Grundstückseigentümerin gegenüber der Baubehörde, bestimmte Handlungen auf seinem/ihrem Grundstück zugunsten Dritter vorzunehmen, zu dulden oder zu unterlassen.

Durch Baulast kann unter Umständen die Genehmigung eines Bauvorhabens auf einem Nachbargrundstück erst ermöglicht werden (z.B. Grenzabstandsbaulast, Wegebaulast).

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (Baulasten) zu Lasten oder zu Gunsten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

Wer ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und sich Auszüge erteilen lassen.

Informationen über eingetragene Baulasten können nach einmaliger Registrierung online abgerufen werden.

Zunächst einmal müssen Sie sich mit der Bund-ID (Benutzername & Passwort ist ausreichend) einloggen, um das Formular auf der rechten Seite öffnen zu können. Nachdem Sie alle Angaben in das Formular eingetragen und alle Nachweise hochgeladen haben, können Sie das Formular einreichen. Nachdem Sie das Formular eingereicht haben, werden Sie zu der Bezahlplattform PM Payment weitergeleitet, um die Gebühr für Ihre Anfrage direkt online zu bezahlen. 

Nach der Bearbeitung Ihres Anliegens erhalten Sie zeitnah den entsprechenden Bescheid an die im Antrag angegebene E-Mail Adresse.

Das Bauamt des Landkreises Leer führt das Baulastenverzeichnis für Grundstücke der umliegenden Städte und Gemeinden des Kreisgebietes (Borkum, Weener, Bunde, Hesel, Jemgum, Jümme, Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Uplengen, Westoverledingen).

Für Grundstücke, die im Stadtgebiet von Leer liegen, ist das Bauamt der Stadtverwaltung zuständig (Bingum, Heisfelde, Hohegaste, Leerort, Loga, Logabirum, Nettelburg, Nüttermoor).

  • Berechtigtes Interesse
  • Vorherige Anmeldung mit dem Bund-ID Konto (Benutzername und Passwort sind ausreichend)
  • Gültige Einzugsermächtigung über die Gebühr in Höhe von 30,00 € pro Flurstück.

Nachweis über ein berechtigtes Interesse an der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Nach der Baugebührenordnung kostet ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis 30,00 € pro Flurstück. Der Betrag ist im Rahmen der digitalen Antragstellung vor Einreichen des Antrags zu zahlen.