BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bildung und Teilhabe


Leistungsbeschreibung

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft stehen grundsätzlich Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre zu, denen Sozialhilfe nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag gewährt wird. Zudem können Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt sein.

Welche Leistungen können Sie beantragen?

  • Übernahme der Kosten für Tagesausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf wie Schulranzen, Stifte und weiteres
  • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung ab 11. Klasse. Die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung von Klasse 1 bis 10 muss über das Amt für Schule und Bildung beantragt werden.   
  • Übernahme der Kosten für eine angemessene Lernförderung
  • Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit sportlichen, kulturellen und anderen Freizeitaktivitäten, zum Beispiel: Sportverein, Musikschule und vieles mehr 

Zur Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen können Sie das digitale Formular verwenden. Es ist für jedes Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ein eigenständiger Antrag erforderlich. Weitere Hinweise zu notwendigen Angaben und Unterlagen sind im Antrag enthalten. Beim Antrag auf Lernförderung ist ein Nachweis der Schule erforderlich. Die „Anlage C1 Lernförderung - Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit" können Sie hier herunterladen und der Lehrkraft vorlegen.

Eine abweichende Antragsstellung ergibt sich für folgende anspruchsberechtigten Personen. Bezieher laufender Leistungen nach dem SGB II / SGB XII oder AsylbLG erhalten das Schulbedarfspaket meist automatisch bei der Leistungssachbearbeitung ihrer Gemeinde, Stadt oder dem Zentrum für Arbeit. Zudem erfolgt die Bearbeitung der Anträge für Tagesausflüge und Klassenfahrten direkt bei Ihrer Leistungssachbearbeitung.

Bei Fragen können Sie uns gern ansprechen.

Bezug von folgenden Sozialleistungen:

  • Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und Kinderzuschlag

Weitere Informationen finden Sie hier.