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Leistungsbeschreibung

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Der Bewilligungszeitraum beginnt in dem Monat, in welchem die Ausbildung aufgenommen wird, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Die Gewährung der Ausbildungsförderung erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist die Ausbildung förderungsfähig?
  • Werden die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt?

Amt für Teilhabe und Soziales