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Mitteilungen als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin

Leistungsbeschreibung

Als beruflicher Betreuer haben Sie gemäß § 25 BtOG Pflichten, die Sie gegenüber Ihrer Stammbehörde erfüllen müssen. Hier können Sie folgende Mitteilungen übermitteln:

  • Mitteilung zum Betreuungsbestand/ Änderungen im Bestand (alle 6 Monate unter Angabe des Aktenzeichens und des jeweils zuständigen Amtsgerichts als PDF-Datei)
  • Erklärungen zur Organisationsstruktur (Mitarbeiterbeschäftigung, zeitlicher Arbeitsumfang, Erreichbarkeit, Räumlichkeiten)
  • Änderungen der Anschrift, des Wohnsitzes
  • Fortbildungsnachweise
  • 3-jährige Nachweispflichten
    • Erklärung über anhängige Verfahren
    • Beantragung eines Führungszeugnisses gem. 30 § Abs. 5 BZRG
    • Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882 ZPO
  • Antrag auf Löschung der Registrierung