Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung und eines Bauvorbescheides kann um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer beim Bauamt gestellt wurde.
Zuständige Stelle
Bauamt - Bauaufsicht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
Bitte beachten Sie, dass die weitere Kommunikation über die ITeBAU Plattform stattfindet. Der Status in Ihrer Übersicht "Meine Anträge" im OpenKreishaus ist nicht maßgeblich.
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