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Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung beziehungsweise des Bauvorbescheides, Antrag

Aktuelle Information:

Leider verzögert sich die Fertigstellung der Wartungsarbeiten aktuell vorraussichtlich bis zum 14.08.

Wir bitten die Unnahmlichkeiten zu entschuldigen.

 

 

Wichtiger Hinweis:

Der Landkreis Leer nutzt als Austauschplattform die Lösung der Firma Dalux.

Sie und alle von Ihnen im Bauantrag angegebenen Beteiligten erhalten nach Antragsstellung eine Einladung in den Projektraum vom Absender notifications(at)dalux.com. Diese E-Mail ist kein Spam, sondern eine wichtige Einladung um den aktuellen Projektstand einzusehen und auch auf alle notwendigen Dokumente zuzugreifen. Bitte informieren Sie die Beteiligten über diese Einladung.

Bitte laden Sie am Ende Ihrer Antragstellung den Antrag herunter. Sollten Sie innerhalb von 2 Tagen keine Einladung zu einem Projektraum erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bauamt.

 

Support:

Die Austauschplattform wird uns durch die ITEBO GmbH bereitgestellt.

Gerne unterstützen die Kollegen der ITEBO Sie bei Fragen oder Problemen rund um die Nutzung dieser Plattform. Sie erreichen den Support

-          Per Mail an service(at)itebo.de

-          Telefonisch unter 0541 963 1831

 

Leistungsbeschreibung

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung und eines Bauvorbescheides kann um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer beim Bauamt gestellt wurde.

Bauamt - Bauaufsicht

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. 

Es sind die Online-Anträge zu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass die weitere Kommunikation über die ITeBAU Plattform stattfindet. Der Status in Ihrer Übersicht "Meine Anträge" im OpenKreishaus ist nicht maßgeblich.