Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung beziehungsweise des Bauvorbescheides, Antrag


Leistungsbeschreibung


Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung und eines Bauvorbescheides kann um jeweils höchstens drei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer beim Bauamt gestellt wurde.

Zuständige Stelle


Bauamt - Bauaufsicht

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. 

Anträge / Formulare


Es sind die Online-Anträge zu verwenden.

Hinweise / Besonderheiten


Bitte beachten Sie, dass die weitere Kommunikation über die ITeBAU Plattform stattfindet. Der Status in Ihrer Übersicht "Meine Anträge" im OpenKreishaus ist nicht maßgeblich.

Kontakt


  • Landkreis Leer
  • Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen