Bauantrag nach § 63 und § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Dieser Online-Antrag befindet sich in der Testphase mit ausschließlich ausgewählten Entwurfsverfassern.
Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an 0491-926-3004.
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben, soweit es genehmigungsbedürftig ist und soweit eine Prüfung erforderlich ist, dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Zuständige Stelle
Bauamt - Bauaufsicht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es sind die Online-Anträge zu verwenden.
Amt/Fachbereich
Bauamt - Bauaufsicht