Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben, soweit es genehmigungsbedürftig ist und soweit eine Prüfung erforderlich ist, dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Zuständige Stelle

Bauamt - Bauaufsicht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung

Anträge / Formulare

Es sind die Online-Anträge zu verwenden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie hier

Amt/Fachbereich

Bauamt - Bauaufsicht

Kontaktpersonen

  • Landkreis Leer Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen