Infektionsschutzgesetz, Belehrung


Leistungsbeschreibung


Falls Sie Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wollen, müssen Sie über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung  über die Maßnahmen zum Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt verfügen.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleg/Innen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Verfahrensablauf


Sie nehmen an einer Belehrung teil. Nach dem Ausfüllen des Antrags mit Ihren Daten werden Ihnen Video-Sequenzen vorgespielt. Auf Grundlage der Video-Sequenzen müssen Sie im Folgenden Fragen beantworten. Falsch beantwortete Fragen können sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sind und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Nach Abschluss der Belehrung und Bezahlung der Gebühr wird Ihnen die Bescheinigung übersandt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Landkreises Leer

Voraussetzungen


  • Sie gehen einer Tätigkeit nach, bei der Sie in den Kontakt mit Lebensmitteln kommen und sind noch nicht im Besitz einer gültigen Bescheinigung über eine erfolgte Infektionsschutzbelehrung.
  • Sie zeigen keine Anzeichen für eine infektiöse Erkrankung.

Welche Gebühren fallen an?


Online-Belehrung 26,00 €

Zweitschrift 16,00 €


Online Zahlungsmethoden:

  • Giropay
  • PayPal
  • Visa, Mastercard

Zahlung per Rechnung:

Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für ansässige Firmen, die vorab eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt erhalten haben. Hier kann dann im Onlineantrag unter Punkt 1.1 die Gruppe „Kostenübernahme“ ausgewählt und die Bestätigung hochgeladen werden.

Kostenbefreiung:

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Leer, die ein Praktikum absolvieren, oder Personen aus dem Landkreis Leer, die eine ehrenamtliche Tätigkeit nachgehen möchten, sind von den Kosten befreit.

In diesem Fall bitte im Onlineantrag die passende Gruppe unter Punkt 1.1 auswählen und die Bescheinigung der Schule, Verein oder sonstigen Einrichtung hochladen.

Welche Fristen muss ich beachten?


Bevor Sie eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung bzw. im Lebensmittelverkauf aufnehmen, muss die Belehrung nach IfSG vorliegen, und sie darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer variiert, in der Regel werden ca. 15 Minuten benötigt.

Was sollte ich noch wissen?


Falls Sie sich regelmäßig in Küchen oder ähnlichen Gemeinschaftsräumen zur Verpflegung aufhalten, benötigen Sie ebenfalls eine Infektionsschutzbelehrung

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontakt

  • Gesundheitsbelehrung