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Infektionsschutzbelehrung


Sie sind kostenbefreit? Achten Sie bitte auf die Angabe im letzten Feld auf der ersten Seite des Antrages sowie auf das Hochladen des Nachweises!

Leistungsbeschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Sie nehmen an einer Belehrung teil. Nach dem Ausfüllen des Antrags mit Ihren Daten werden Ihnen Video-Sequenzen vorgespielt. Auf Grundlage der Video-Sequenzen müssen Sie im Folgenden Fragen beantworten. Falsch beantwortete Fragen können sie wiederholen. Sobald Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie bestätigen, dass Sie gemäß des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sind und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Nach Abschluss der Belehrung und Bezahlung der Gebühr können Sie die Bescheinigung ausdrucken.

Eine manuelle Prüfung des Vorgangs durch eine oder einen Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes ist nur notwendig, falls beispielsweise eine Kostenbefreiung geprüft werden muss. Danach wird Ihnen die Bescheinigung postalisch zugestellt.

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Landkreises Leer

Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. 

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Online-Belehrung 26,00 €

Zweitschrift 16,00 €


Online Zahlungsmethoden:

  • Giropay
  • PayPal
  • Visa, Mastercard

Zahlung per Rechnung:

Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für ansässige Firmen, die vorab eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt erhalten haben. Hier kann dann im Onlineantrag unter Punkt 1.1 die Gruppe „Kostenübernahme“ ausgewählt und die Bestätigung hochgeladen werden.

Kostenbefreiung:

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Leer, die ein Praktikum absolvieren, oder Personen aus dem Landkreis Leer, die eine ehrenamtliche Tätigkeit nachgehen möchten, sind von den Kosten befreit.

In diesem Fall bitte im Onlineantrag die passende Gruppe unter Punkt 1.1 auswählen und die Bescheinigung der Schule, Verein oder sonstigen Einrichtung hochladen.

Sie müssen die Infektionsschutzbelehrung vor Beginn der Beschäftigung ablegen.

Nicht angegeben. 

Die Bearbeitungsdauer variiert, in der Regel werden ca. 15 Minuten benötigt.