Anmeldung Kindertagesstätten (Stadtgebiet Leer)


Der Landkreis Leer ist seit dem 01.08.2022 für die Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Hort) zuständig.

Die Anmeldung für einen entsprechenden Betreuungsplatz erfolgt ausschließlich online über das verlinkte Anmeldeportal KitaAV. Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen und nicht durch den Landkreis Leer.

In der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. bzw. 29. Februar jeden Jahres können Sie Ihr Kind für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte für das neue Kindertagesstätten-Jahr ab dem 1. August anmelden. Auch Krippenkinder, die innerhalb einer Einrichtung in den Kindergarten wechseln sollen, müssen über das Portal angemeldet werden.

Wenn Sie wünschen, dass Ihre Wunsch-Kindertagesstätte – sofern ein Platz frei wird – Ihr Kind bereits vor dem 1. August des Jahres aufnimmt, so tragen Sie dieses bitte in das Bemerkungsfeld ein.

Es wird empfohlen bei der Anmeldung drei Wunscheinrichtungen anzugeben und die Zustimmung zu erteilen, dass die Anmeldung nach möglicher Absage aller drei Einrichtungen für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet sichtbar ist.

 

Ablauf des Anmeldeverfahrens

Für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Leer können die Online-Anmeldungen im oben aufgeführten Zeitraum erfolgen. Am 01.03. des Jahres werden alle Erstwünsche gleichzeitig für die jeweiligen Wunscheinrichtungen freigeschaltet. Sollte dem Erstwunsch nicht entsprochen werden können, wird der Zweitwunsch zum 15.03. und der Drittwunsch zum 29.03. des Jahres für die entsprechenden Einrichtungen freigegeben.

Sollten Sie die Anmeldezeit im Januar und Februar verpasst haben, können Sie ab dem 05. April des Jahres die Anmeldung nachholen. Eine Anmeldung kann auch während des jeweiligen Kindertagesstätten-Jahres vorgenommen werden. Sie erhöhen allerdings im Anmeldezeitraum Januar bis Februar die Chance auf einen Platz in einer Ihrer Wunscheinrichtungen.

 

Bei Fragen oder falls Sie Hilfe beim Anmeldeverfahren benötigen, können Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeitenden des Landkreises Leer wenden (E-Mail: kita@lkleer.de / Tel.: 0491 926 -1456 oder – 1452).

Leistungsbeschreibung


Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Kultusministerium

Kontakt

  • Kinder- und Jugendförderung/ Frühe Hilfen/ Jugendpflege/ Jugendschutz