Gebrauchsabnahme fliegender Bauten


Wird eine Gebrauchsabnahme erforderlich, ist neben der Anzeige zur Gebrauchsabnahme eine Kopie über die Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung einzureichen. Weitere Unterlagen können zur Beurteilung ggf. erforderlich sein.

Spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme ist die gültige Ausführungsgenehmigung des fliegenden Baus (Prüfbuch) vorzulegen.

Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der aktuellen Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.

Die Anzeige der Aufstellung fliegender Bauten hat rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem Aufstelltermin, zu erfolgen.

Die Standzeit fliegender Bauten ist grundsätzlich auf maximal drei Monate begrenzt. Sollen fliegenden Bauten längere Zeit an einem Aufstellungsort betrieben werden, ist dies im Voraus mit der Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.

Abnahmetermine (während der Dienstzeit) werden rechtzeitig bekannt gegeben.