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Sperrmüll und Elektrogeräte


Leistungsbeschreibung

Sperrmüll gilt als sperriger Abfall, den man meist in größeren Mengen nicht unkompliziert zu den Wertstoffhöfen bringen kann. Der Abfallwirtschaftsbetrieb lässt den Abfall bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreisgebiet durch ein beauftragtes Unternehmen abholen. Aber mann muss bei der Entworgung von Sperrmüll auch einige Dinge beachten. Denn nicht alles ist wirklich sperriger Abfall.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer

Die Gebühren richten sich danach, ob es sich um Normal-Abfuhr oder Sofort-Abfuhr handelt. Die Preise sind auf den Antragsseiten einsehbar.

Das gehört in den Sperrmüll

Gegenstände, die wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Abfallsäcke des Landkreis Leer passen wie zum Beispiel:

Sperrige Gegenstände ohne elektrische Geräte und Lampen

  • Möbel, Möbelteile, Matratze, Lattenrost, Gartenmöbel
  • Teppich- und Fußbodenbeläge (Laminat, Fußleisten, gebündelt)
  • Küchenspüle, Gas-Herd, Heiz-Ofen (ohne Öl)
  • große Dekorationsartikel, Spiegel ohne Leuchtmittel
  • Innenrollos, herausnehmbare Fliegengitter mit Rahmen
  • Kleintierkäfig (für Innen)
  • Fahrrad, Kinderwagen, Kinderautositze, großes Kinderspielzeug
  • Gartengeräte

Sperrige, elektrisch betriebene Gegenstände

  • Möbel, Möbelteile mit elektr. Geräten oder Antrieb und Lampen
  • Fernseher, Radios , Stereoanlagen
  • Küchenspüle, Herd, Mikrowelle, Kaffeevollautomat
  • Wasch-, Spülmaschine, Trockner, Schleuder
  • Badezimmerschränke mit fest verbauten Leuchten
  • Kühl- und Gefriergeräte, Ölradiatoren (Standheizkörper)
  • Rasenmäher elektrisch, Rasentrimmer, Hochdruckreiniger
  • Staubsauger
  • Stehlampen und große Deckenlampen

Elektrokleingeräte

  • Kleine Tischlampe, Radio, Wecker
  • Kamera, Videogeräte, Abspielgeräte, Kopfhörer
  • Rasierer, Fön, Kaffeemaschine, Mixer
  • Computer, Drucker
  • Stecker, Steckdosen, Schalter und Kabel mit Steckverbindungen (keine Kabel als Meterware), Adapter
  • Schuhe mit Leuchtdioden, elektrisches Spielzeug

Das gehört nicht in den Sperrmüll

  • Abfälle in Säcken und Kartons (Kleinteile, z.B. Porzellan, Glas, Hausmüll)
  • Abfälle aus Bau- und Umbauarbeiten, z.B. Türen, Fenster, Lichtplatten, Holz, Ziegel, Sanitärkeramik, Spülkasten, Duschkabinen, Heizkörper, Decken - und Wandpaneele, Paletten, Isoliermaterial
  • Farbdosen, Farbeimer, Lacke und Lösungsmittel
  • Altreifen, Kfz-Teile, Sitze, Dachgepäckträger, Autobatterien, Benzin-Rasenmäher
  • Gartenzäune, Lamellen, Maschen- und Stacheldraht, Betonpflanzkübel, Wäschepfähle
  • Hausmüll und Wertstoffe wie Großverpackungen, Kartons
  • Altglas, Altkleider, Oberbetten
  • Kleintierstall oder Hundehütte aus Holz oder Kunststoff für den Außenbereich, Schaukelgestell, Sandkasten, Gartenhaus, Gewächshaus, Vogelvoliere (Außenbereich)
  • Silofolien, Baum oder Wurzelstubben
  • Abfälle aus Betrieben und Einrichtungen, die über Müllgroßbehälter entsorgen
  • Nachtspeicheröfen aus Privathaushalten können kostenlos im Entsorgungszentrum Breinermoor in reißfester Folie (mind. 0,4 mm dick) verpackt angeliefert werden.

Elektrogeräte: Informationen und Annahmestellen

Kostenlose Annahmestellen für Elektrogeräte

Entsorgung über den Sperrmüll

Elektrokleingeräte

Elektrokleingeräte wie z.B. Fön, Wasserkocher oder Rasierer sowie Elektrogroßgeräte können Sie beim Entsorgungszentrum in Breinermoor, den Wertstoffhöfen und beim Abfallwirtschaftsbetrieb in Leer kostenlos entsorgen.

PV-Module (Photovoltaik/Solarmodule)

Diese können ausschließlich montags bis freitags im Entsorgungszentrum in Breinermoor sowie bei der Abfallumschlaganlage auf Borkum kostenlos entsorgt werden.
Voraussetzung: rutschfeste Lagerung auf Einweg- oder Europalette, nicht höher wie 50 cm stapeln.
Bei größeren Mengen (mehr als fünf Paletten) kontaktieren Sie uns bitte vorab.

Open Scope-Geräte

Ein beleuchteter Spiegelschrank, höhenverstellbarer Schreibtisch, elektr. Fernsehsessel oder auch Schuhe mit Leuchtdioden: Diese Geräte sind vom Letztbesitzer nach dem Elektrogesetz zu entsorgen.

Passive Geräte:

Neuerdings (ab dem 1.5.2019) gehören auch Geräte zum Anwendungsbereich des ElektroG, die Ströme lediglich durchleiten. Dazu gehören: Steckdosen, Antennen, Stecker, Adapter, Chipkarten (z.B. EC-Karte), Schalter und Kabel mit Streckverbindungen aber keine Kabel als Meterware.