Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis können Sie schriftlich in Papierform, über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) und ab 2023 über das Unternehmensportal für den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz beantragen.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie dem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.
Zuständige Stelle
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Voraussetzungen
Antrag ist vollständig und richtig ausgefüllt
Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Ordnungswidrig handelt, wer eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis ausübt (§ 18 Abs. 1 Nr. 20 TierSchG).
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Links & Onlinedienste
Für diese Dienstleistung müssen Sie sich in unserem Portal über die BundID anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.
anmelden
Kontakt
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Für die ordnungsgemäße Funktion dieser Webseite setzen wir sogenannte Cookies ein. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internetbrowsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers. Wir setzen Cookies ein, damit unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft. Sie sind für den Betrieb unserer Webseite technisch notwendig und können deshalb nicht abgestellt werden (essentielle Cookies).
Des Weiteren sammeln wir über Cookies statistische Daten welche in anonymer Form gespeichert werden. Folgende Daten werden erfasst: IP-Adresse (durch Verkürzen anonymisiert) / zuvor besuchte URL (Referrer, sofern vom Browser übermittelt) / Gerätetyp, Gerätemodell und Marke / Bildschirmauflösung und Farbtiefe / Name und Version des Betriebssystems / Name, Version und Spracheinstellung des Browsers / vom Browser unterstützte Techniken und Formate (z.B. Cookies, Java, Flash, PDF) / Zeitpunkt der Seitenaufrufe / besuchte Links zu anderen Webseiten / besuchte URLs auf dieser Webseite / Art der HTML-Anfragen / Zeitpunkt des ersten Zugriffs / Zeitpunkt des letzten Zugriffs / heruntergeladene Daten / Anzahl der Besuche eines Benutzers / Suchbegriffe interne Suchmaschine / verwendete externe Suchmaschinen / Suchbegriffe externer Suchmaschinen (z.B. Google). Für diese statistischen Erfassungen von Daten benötigen wir Ihre Zustimmung (Einwilligung). Über die beiden unteren Schaltflächen können Sie Ihre Zustimmung geben (rechte Schaltfläche) oder Ihre Zustimmung verweigern (linke Schaltfläche).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter dem Stichwort „Cookies im Rahmen von Matomo“.
Sollten sie sich bezüglich der statistischen Erhebungen unsicher sein, benutzen Sie bitte die Schaltfläche „Nur mit essentiellen Cookies fortfahren“. Die statistischen Erhebungen können über die Datenschutzerklärung dann jederzeit von Ihnen, falls gewünscht, nachträglich eingeschaltet werden.