Sachkundeprüfungen für Hundebesitzer - Anerkennung
Sachkundeprüfungen für Hundebesitzer - Anerkennung
Personen oder Stellen, die die vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Leistungsbeschreibung
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Zuständige Stelle
Ordnungsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.
Bearbeitungsdauer
§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung