Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern, Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen


Leistungsbeschreibung


Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Zuständige Stelle


Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Kontakt

  • Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung