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Sachkundeprüfungen für Hundebesitzer - Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen


Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies entsprechend mitzuteilen.

Leistungsbeschreibung

Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

nicht angegeben

nicht angegeben

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

nicht angegeben

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

nicht angegeben

nicht angegeben

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