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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern, Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen


Leistungsbeschreibung

Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung