Schülerbeförderung 1.4.7

Schüler und Azubiticket (SAT)

Mit Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie in die Verarbeitung folgender personenbezogenen Daten im Rahmen der Antragstellung auf ein Schülerticket beim Landkreis Leer ein:

Name des/der Schüler/in
Telefonnummer
Adresse
Ortsteil (freiwillige Angabe)
Geburtsdatum
Name des/der Erziehungsberechtigten

 

Die Datenverarbeitung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. der „Richtlinie zur Ausgabe des Schüler- und Azubitickets (SAT) an Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Landkreis Leer“ aufgrund Ihrer Einwilligung. Es erfolgt keine automatische Entscheidungsfindung einschl. sog. Profilings gem. Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO.
Hinweis: Ihre Daten werden 10 Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres (31.12.) gelöscht.
Weitere Informationen zum Datenschutz , insbesondere zu Ihren Rechten nach der DSGVO, entnehmen Sie bitte der allgemeinen Datenschutzinformation.

 

Beantragung einer Schülerfahrkarte
für Schüler/Schülerinnen
- der Klassen 1-13
- die Vollzeit die berufsbildenden Schulen besuchen, ohne Ausbildungsvergütung

Der Antrag ist zu stellen
- bei Einschulung

Der Antrag ist nicht zu stellen
- Bei Verlust einer Fahrkarte