Baugenehmigung, Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren


Leistungsbeschreibung


Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Zuständige Stelle


Bauamt - Bauaufsicht

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Erklärung der Tragwerksplanerin / des Tragwerkplaners ist zwingend im Rahmen der Online-Antragstellung mit hochzuladen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Anträge / Formulare


Es sind die Online-Anträge zu verwenden.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Hinweise / Besonderheiten


Bitte beachten Sie, dass die weitere Kommunikation über die ITeBAU Plattform stattfindet. Der Status in Ihrer Übersicht "Meine Anträge" im OpenKreishaus ist nicht maßgeblich.

Kontakt

  • Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen