Bauantrag gem. § 63 NBauO - vereinfachtes Verfahren
Bauantrag gem. § 63 NBauO - vereinfachtes Verfahren
Wichtiger Hinweis:
Der Landkreis Leer nutzt als Austauschplattform die Lösung der Firma Dalux.
Sie und alle von Ihnen im Bauantrag angegebenen Beteiligten erhalten nach Antragsstellung eine Einladung in den Projektraum vom Absender notifications(at)dalux.com. Diese E-Mail ist kein Spam, sondern eine wichtige Einladung um den aktuellen Projektstand einzusehen und auch auf alle notwendigen Dokumente zuzugreifen. Bitte informieren Sie die Beteiligten über diese Einladung.
Bitte laden Sie am Ende Ihrer Antragstellung den Antrag herunter. Sollten Sie innerhalb von 2 Tagen keine Einladung zu einem Projektraum erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bauamt.
Support:
Die Austauschplattform wird uns durch die ITEBO GmbH bereitgestellt.
Gerne unterstützen die Kollegen der ITEBO Sie bei Fragen oder Problemen rund um die Nutzung dieser Plattform. Sie erreichen den Support
- Per Mail an service(at)itebo.de
- Telefonisch unter 0541 963 1831
Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Bauamt - Bauaufsicht
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Erklärung der Tragwerksplanerin / des Tragwerkplaners ist zwingend im Rahmen der Online-Antragstellung mit hochzuladen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
Anträge / Formulare
Es sind die Online-Anträge zu verwenden.
Hinweise / Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass die weitere Kommunikation über die ITeBAU Plattform stattfindet. Der Status in Ihrer Übersicht "Meine Anträge" im OpenKreishaus ist nicht maßgeblich.
Links & Onlinedienste
- Zum Bauantrag
- Erklärung der Tragwerksplanerin / des Tragwerksplaners
- Nachweis des Brandschutzes (§ 11 BauVorlVO)
- Erklärung zur Vornutzung und Verbleib des Bodenaushubs der Baumaßnahme
- FAQ zum virtuellen Bauamt ITeBAU
- Anforderungen an Dateinamen gem. NBauVorlVO
- Kostenübernahmeerklä- rung für die vorzeitige Prüfung der bautechnischen Nachweise