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Baugenehmigung, Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren


Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Bauamt - Bauaufsicht

Die Erklärung der Tragwerksplanerin / des Tragwerkplaners ist zwingend im Rahmen der Online-Antragstellung mit hochzuladen.

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Es sind die Online-Anträge zu verwenden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Bitte beachten Sie, dass die weitere Kommunikation über die ITeBAU Plattform stattfindet. Der Status in Ihrer Übersicht "Meine Anträge" im OpenKreishaus ist nicht maßgeblich.