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Bauantrag gem. § 63 NBauO - vereinfachtes Verfahren


Wichtiger Hinweis:

Der Landkreis Leer nutzt als Austauschplattform die Lösung der Firma Dalux.

Sie und alle von Ihnen im Bauantrag angegebenen Beteiligten erhalten nach Antragsstellung eine Einladung in den Projektraum vom Absender notifications(at)dalux.com. Diese E-Mail ist kein Spam, sondern eine wichtige Einladung um den aktuellen Projektstand einzusehen und auch auf alle notwendigen Dokumente zuzugreifen. Bitte informieren Sie die Beteiligten über diese Einladung.

Bitte laden Sie am Ende Ihrer Antragstellung den Antrag herunter. Sollten Sie innerhalb von 2 Tagen keine Einladung zu einem Projektraum erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Bauamt.

 

Support:

Die Austauschplattform wird uns durch die ITEBO GmbH bereitgestellt.

Gerne unterstützen die Kollegen der ITEBO Sie bei Fragen oder Problemen rund um die Nutzung dieser Plattform. Sie erreichen den Support

-          Per Mail an service(at)itebo.de

-          Telefonisch unter 0541 963 1831

 

Leistungsbeschreibung

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Bauamt - Bauaufsicht

Die Erklärung der Tragwerksplanerin / des Tragwerkplaners ist zwingend im Rahmen der Online-Antragstellung mit hochzuladen.

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Es sind die Online-Anträge zu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass die weitere Kommunikation über die ITeBAU Plattform stattfindet. Der Status in Ihrer Übersicht "Meine Anträge" im OpenKreishaus ist nicht maßgeblich.