Ehrenamtskarte


Leistungsbeschreibung


Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement.

Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten die Inhaberinnen und Inhaber der Karte aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Leer in ganz Niedersachsen und im Besonderen im Landkreis Leer Vergünstigungen unterschiedlicher Art.

Verfahrensablauf


Die niedersächsische Ehrenamtskarte kann seit 2017 im Landkreis Leer beantragt werden, seit Mai 2019 ist die Beantragung und Verlängerung auch online möglich!

Das Antragsverfahren wird über den Freiwilligenserver des Landes Niedersachsen abgewickelt.

Voraussetzungen


Wir möchten darauf hinweisen, dass folgende Voraussetzungen für Antragstellende gelten:

  1. Es wird eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausgeübt.
  2. Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement
    bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und es ist
    beabsichtigt, den Einsatz auch zukünftig fortzusetzen.
  3. Die freiwillige Tätigkeit wird im Landkreis Leer ausgeübt.

Welche Gebühren fallen an?


Die Nutzung des Portals OpenR@thaus ist kostenlos.

Amt/Fachbereich


Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur

Hinweise / Besonderheiten


Besonderer Hinweis für die Antragstellung bzw. Verlängerung von Ehrenamtskarten:
Ehrenamtliche, die nur aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ihre sonst übliche Einsatzzeit nicht erreichen und somit die Voraussetzungen für den Erhalt der Niedersächsischen Ehrenamtskarte nicht erfüllen würden, sollen dennoch die Ehrenamtskarte erhalten bzw. verlängern können. Hierzu bitten wir die Ehrenamtlichen in dem Antrags- bzw. Verlängerungsformular die eigentliche Stundenanzahl anzugeben. In der Bestätigung durch die Organisation sollte dann ein entsprechender Hinweis mit aufgenommen werden, dass das Engagement Corona-bedingt nicht in vollem Umfang ausgeführt werden kann bzw. ausgeführt werden konnte.

Ehrenamtskarte leichter für jugendliche Juleica-Inhabende erhältlich
Junge Menschen, die ihren Grundkurs für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) erfolgreich abgeschlossen und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben ab sofort die Möglichkeit, die niedersächsische Ehrenamtskarte unter erleichterten Bedingungen zu beantragen.

Normalerweise sind 3 Jahre Mindestdauer des Engagements erforderlich. Da diese Dauer und Intensität von jungen Menschen bis 21 aber meistens noch gar nicht geleistet werden kann, wird diese zeitliche Voraussetzung für junge Juleica-Inhabende zukünftig auf ein Jahr herabgesetzt. Die erforderlichen fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden in einem Jahr gelten aber nach wie vor.

Kontakt

  • Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur