Antrag auf Erteilung / Verlängerung Aufenthaltstitel, einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU Aufenthaltsgesetz


Leistungsbeschreibung


Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ermöglicht Ihnen die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (z.B. nach erfolgter Einreise mit Visum oder nach Erhalt eines Anerkennungsbescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)  i.S.d. § 7 AufenthG zu stellen. Auch die Verlängerung Ihrer zeitlich begrenzten Aufenthaltserlaubnis gem. § 8 AufenthG können Sie hier beantragen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig, d.h. grundsätzlich vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu stellen ist.

 

Ferner wird Ihnen auch die Möglichkeit geboten, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis („Niederlassungserlaubnis“) zu beantragen. Sie können, je nach Ihrem Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, humanitärer Aufenthalt etc.), die notwendigen Nachweise zu übermitteln, um eine zügige Antragsbearbeitung sicherstellen zu können.

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Zuständige Stelle


Ausländerbehörde Landkreis Leer

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  • Ausländerbehörde