Verpflichtungserklärung


Leistungsbeschreibung


Die Verpflichtungserklärung i.S.d. §§ 66 - 68 AufenthG stellt eine Möglichkeit dar, sich gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde/ der Auslandsvertretung zur vollumfänglichen Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers zu tragen. Diese Verpflichtung besteht ab Abgabe der Verpflichtungserklärung für die Dauer von fünf Jahren.   

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für einen Ausländer ist regelhaft nur notwendig, sofern dieser nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts verfügt.

Weitere Informationen finden Sie hier 

Zuständige Stelle


Ausländerbehörde Landkreis Leer

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 29,00 € 

Kontakt


  • Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
  • Ausländerbehörde