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Aufenthaltstitel - Verlängerung Duldung/Aufenthaltsgestattung


Leistungsbeschreibung

Sofern Sie in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und dieser Antrag bisher noch nicht entschieden wurde, sind Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 AufenthG. Vor dem zeitlichen Ablauf Ihrer Aufenthaltsgestattung können Sie hier die Verlängerung beantragen.

 

Auch sofern Sie im Besitz einer Duldung gem. i.S.d. § 60a AufenthG sind, können Sie hier die Verlängerung beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Ausländerbehörde Landkreis Leer