Antrag auf Verlängerung einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung


Leistungsbeschreibung


Sofern Sie in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und dieser Antrag bisher noch nicht entschieden wurde, sind Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 AufenthG. Vor dem zeitlichen Ablauf Ihrer Aufenthaltsgestattung können Sie hier die Verlängerung beantragen.

 

Auch sofern Sie im Besitz einer Duldung gem. i.S.d. § 60a AufenthG sind, können Sie hier die Verlängerung beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Zuständige Stelle


Ausländerbehörde Landkreis Leer

Kontakt


  • Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
  • Ausländerbehörde