Antrag auf Verlängerung einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Antrag auf Verlängerung einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sofern Sie in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und dieser Antrag bisher noch nicht entschieden wurde, sind Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 AufenthG. Vor dem zeitlichen Ablauf Ihrer Aufenthaltsgestattung können Sie hier die Verlängerung beantragen.
Auch sofern Sie im Besitz einer Duldung gem. i.S.d. § 60a AufenthG sind, können Sie hier die Verlängerung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde Landkreis Leer
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