Aufenthaltstitel - Änderung der Auflagen gem. § 12 Abs. 2 AufenthG
Aufenthaltstitel - Änderung der Auflagen gem. § 12 Abs. 2 AufenthG
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Nach § 12 Abs. 2 AufenthG können das Visum und Ihre Aufenthaltserlaubnis mit Auflagen versehen werden. Insbesondere die Verfügung einer räumlichen Beschränkung, sowie einer Wohnsitzauflage sind möglich.
Sofern sie die Aufhebung oder Änderung einer solchen Auflage begehren, können Sie diesen Antrag nutzen. Auch für den Fall, dass Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, steht Ihnen dieser Antrag auf Änderung der Auflagen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde Landkreis Leer